Elterninformation zur erweiterten Notbetreuung

Liebe Familien,

vielen Dank für Ihre Geduld. Ich kann Ihnen versichern, dass alle Beteiligten der Stadtverwaltung in den letzten Tagen auf Hochtouren gearbeitet haben, um die Erweiterung der Notbetreuung zu organisieren. Heute können wir Ihnen detaillierte Informationen zur Verfügung stellen.

Das Rundschreiben mit vielen WICHTIGEN Informationen der Stadtverwaltung Ludwigsburg finden sie hier: https://ext.ludwigsburg.de/lbcloud/index.php/s/PCawkrbdN6HsGWF

Die Anmeldeformulare für die Notbetreuung finden sie hier:

https://ext.ludwigsburg.de/lbcloud/index.php/s/NWwBjse4XsXnco

Bitte beachten Sie:

  • senden Sie Ihren digital ausgefüllten Antrag unbedingt und ausschließlich an r.ratzmann@ludwigsburg.de
  • nur vollständig ausgefüllte Anträge können berücksichtigt werden
  • in unserem Haus liegt die Maximalkapazität derzeit bei 40 Plätzen; eine eventuelle Zusage zur Notbetreuung wird aus diesem Grund nur bis auf Widerruf erteilt. Sollten die Plätze für systemrelevante Berufsgruppen benötigt werden, wird die Zusage zurückgezogen.
  • Senden Sie uns ihren Antrag ausschließlich digital zu. Verwenden Sie dafür am besten einen Scan des ausgefüllten Antrages. Sollten sie über keinen Scanner verfügen, fotografieren Sie ihren Antrag gut leserlich ab (maximale Mailkapazität 10MB).
  • Den Original-Antrag bringen sie mit, sollte ihr Kind in die Notbetreuung aufgenommen werden.
  • Sobald wir als Einrichtung einen Überblick haben, wie viele Kinder tatsächlich aufgenommen werden, erhalten Sie von uns weiter Information zu Gruppeneinteilung, Bring- und Holorganisation, etc.

Erlauben Sie mir noch folgende Anmerkungen:

  • Es handelt sich lediglich um eine Notbetreuung. Der Personal-Kind-Schlüssel wurde außer Kraft gesetzt. Da viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Risikogruppe gehören, ist die Anzahl des Personals stark eingeschränkt. Die Betreuung muss somit auch durch nicht-pädagogisches Personal erfüllt werden. Sie können nicht von einem „normalen“ Kindergartenbetrieb mit den gewohnten Bildungs- und Erziehungsangeboten ausgehen.
  • Die Notbetreuung, darf nicht bequemste Option sein, Sie muss für Sie die letzmögliche Option sein.
  • Sie haben nur Anspruch auf Notbetreuung, wenn Sie tatsächlich arbeiten. An Urlaubstagen u.ä. dürfen Sie ihr Kind nicht in die Notbetreuung bringen.
  • Die Notbetreuung darf täglich nur für den tatsächlich notwendigen Zeitraum und maximal bis zur normal gebuchten Betreuungszeit in Anspruch genommen werden. Sollten Sie beispielsweise nur bis 12 Uhr mittags arbeiten, müssen Sie ihr Kind danach abholen. Über Hol- und Bringzeiten informieren wir noch.

Förderverein KiFaZ Hartenecker Höhe e.V.
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