Wenn Ihr Kind ein Kann-Kind ist, nimmt es grundsätzlich erst nach Anmeldung in der Schule an den Vorschulaktivitäten in der Einrichtung teil.

Da die Schulanmeldung in der Regel im Februar des Einschulungsjahres stattfindet und die Vorschulaktivitäten in der Regel im September/Oktober beginnen, kann es sein, dass Ihr Kind nicht an allen Aktivitäten teilnehmen kann.

Um die Aufnahme in die Vorschulgruppe auch vor der Schulanmeldung zu ermöglichen, führen wir bei Kindern, bei denen die Eltern eine feste Einschulungsabsicht haben, ein Schnellverfahren zur Überprüfung des Lern- und Entwicklungsstandes von Kindern zum Schuleintritt („Bergdorfer Förderdiagnostik“) durch.

Diese besteht aus 23 spielerischen und einfach zu handhabenden Aufgaben in den Bereichen:

  • phonologische Bewusstheit
  • vorzahlige Einsichten
  • Körperkoordination
  • Feinmotorik
  • Informationsverarbeitung
  • Merkfähigkeit

Die vorzeitige Aufnahme in die Vorschulaktivitäten der Einrichtung  ist abhängig vom Ergebnis der Diagnostik:

  • 20 Punkte und mehr: Das Kind hat einen guten Entwicklungsstand und es ist wahrscheinlich, dass es die Anforderungen der Schule erfüllen kann
  • 19 Punkte und weniger: Das Kind zeigt erhebliche Defizite in zwei oder mehr Bereichen, sodass eine vorzeitige Einschulung nicht empfehlenswert erscheint. Die Mitarbeit in der 1. Klasse würde begleitenden und dem eigentlichen Stoff vorgesetzte Förderung bedürfen

Mit 20 Punkten gilt das Schnellverfahren als bestanden und das Kind kann grundsätzlich an den Vorschulaktivitäten teilnehmen.

Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, die feste Einschulungsabsicht zu unterstreichen und Verbindlichkeit/ Planbarkeit für beide Seiten zu schaffen, ist die vorzeitige Aufnahme bei den Vorschulaktivitäten jedoch an eine Erklärung zur Einschulungsabsicht gekoppelt.

 

 

 

 

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