Mit der Platzzusage wurde Ihnen die täglich mögliche Betreuungszeit mitgeteilt. Die tägliche Betreuungszeit darf nicht überschritten werden. Eine kürzere Inanspruchnahme der täglichen Betreuungszeit ist möglich, jedoch ergeben sich hieraus keine Vergünstigungen oder Übertragungen der nicht in Anspruch genommenen Betreuungszeit auf andere Tage.
Für jede Betreuungsform gibt es eine Uhrzeit, an der sie spätestens enden muss:
Betreuungsform | Spätestes Ende |
VÖ 6 | 14 Uhr |
VÖ 7 | 15 Uhr |
GT 8 | 16 Uhr |
GT 9 | 17 Uhr |
GT 10 | 17 Uhr |
Sollten Sie einen Wechselwunsch in eine andere Betreuungszeit haben, teilen Sie das direkt der Einrichtungsleitung mit.