Die Einschulungsuntersuchung (ESU) findet i.d.R. im vorletzten Kindergartenjahr des Kindes statt. Ziel der ESU ist es, eventuelle Auffälligkeiten bereits frühzeitig zu erkennen und ggf. geeignete Fördermaßnahmen zu ergreifen. 

Für alle Kinder in Baden-Württemberg ist die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung (ESU) Pflicht. Die ESU soll helfen, gesundheitliche Einschränkungen und mögliche Entwicklungsverzögerungen des Kindes frühzeitig zu erkennen. Damit soll sichergestellt werden, Kinder bei Bedarf rechtzeitig fördern und/oder gezielt behandeln zu können.

Zu den Untersuchungen laden die Gesundheitsämter ein. Die Einschulungsuntersuchungen erfolgen landesweit nach einem einheitlichen Verfahren.

Die ESU wird in zwei Schritten unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt:

Schritt 1: 23 bis 12 Monate vor der voraussichtlichen Einschulung (in der Regel im vorletzten Jahr vor Einschulung; i.d.R. zwischen Oktober-Dezember)
Die Eltern bzw. sorgeberechtigten Personen werden gebeten, einen Fragebogen auszufüllen (freiwillig). Bei allen Kindern wird durch eine medizinische Assistentin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamts eine Basisuntersuchung (Screening) durchgeführt. Außerdem müssen der Impfpass und ein Nachweis zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder vorgelegt werden.

Schritt 2: in den Monaten vor der Einschulung
Im Vordergrund steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen der Schulbereitschaft. Dabei werden alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, ärztlich untersucht. Bei den Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, liegt die Entscheidung über eine ärztliche Untersuchung im Ermessen des Schularztes. Zur Entscheidung werden herangezogen:

  • Die ärztliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse aus Schritt 1,
  • mit Einwilligung einer sorgeberechtigten Person:
  • die Entwicklungsbeobachtung durch die Erzieherin oder den Erzieher sowie
  • die Beurteilung der Schulbereitschaft des Kindes durch die für die Kooperation Kindertageseinrichtung/Schule zuständige Lehrkraft.

Die Entscheidung über die Einschulung des Kindes trifft die Schule.

Sie erhalten über die Kindertagesstätte eine Einladung zur Basisuntersuchung vom Gesundheitsdienst des Landratsamt Ludwigsburg (Beispieleinladung).  Näheres hierzu erfahren Sie im Flyer zur Einschuluntersuchung 186 KB .

Die pädagogischen Fachkräfte füllen im Vorfeld einen Beobachtungsbogen  ESU 1 /ESU 2 aus. Dieser wird kurz mit Ihnen besprochen auf Wunsch kopiert und ausgehändigt und spiegelt die Sicht der Fachkräfte auf das Kind in der Einrichtung wieder. Sie sollten im Anschluss das Dokument unterschreiben. Mit ihrer Unterschrift geben Sie lediglich ihr  Einverständnis zur Weitergabe der Einschätzung an das Gesundheitsamt.

Sie als Eltern füllen im Vorfeld der ESU Schritt 1 den Elternfragebogen 263 KB  aus.

Weitere Informationen finden Sie im  Informationsblatt zur Vorbereitung der ESU sowie auf der Seite des Sozialministeriums

ESU_FAQ_2021

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