Sollten Sie sich unsicher sein, ob sie ihr Kind einschulen lassen möchten oder nicht, suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bezugsfachkraft.
An den Vorschulaktivitäten in der Einrichtung kann ihr Kind teilnehmen, sobald ihr Kind schulpflichtig ist.
Die Vorschul- und Kooperationsaktivitäten dienen dazu, die schulpflichtigen Kinder auf die Schule vorzubereiten. Sie sind nicht für eine Diagnostik der Schulfähigkeit von Kann-Kindern konzipiert.
- Wenn Eltern äußern, dass Sie ihr Kind sicher einschulen lassen möchten
UND
1.Kind ist maximal 3 Monate über den Stichtag (30.09.)
UND
- Entscheidung der Eltern bis Ende Oktober
DANN
Durchführung der Bergedorfer Förderdiagnostik
Weitere Infos: https://kifaz.info/hilfe/kann-kind-regelung/