Sollten Sie sich unsicher sein, ob sie ihr Kind einschulen lassen möchten oder nicht, suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bezugsfachkraft.
An den Vorschulaktivitäten in der Einrichtung kann ihr Kind teilnehmen, sobald ihr Kind schulpflichtig ist.
Die Vorschul- und Kooperationsaktivitäten dienen dazu, die schulpflichtigen Kinder auf die Schule vorzubereiten. Sie sind nicht für eine Diagnostik der Schulfähigkeit von Kann-Kindern konzipiert.
Um Kann-Kinder schon vor der Anmeldung in der Schule an den Vorschulaktivitäten aufzunehmen, führen wir bei fester Einschulungsabsicht eine Förderdiagnostik durch.
Weitere Infos: https://kifaz.info/hilfe/kann-kind-regelung/