Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können Sie zur Schule anmelden. So wird das Kind schulpflichtig. 

Bitte setzen Sie die Kindertageseinrichtung davon in Kenntnis, wenn Sie vor haben, ihr Kind vorzeitig einzuschulen. Am Vorschulprogramm in der Kindertageseinrichtung nehmen zunächst nur die Kinder teil, die laut Stichtagsregelung schulpflichtig sind.

Wird Ihr Kind nach dem 30. Juni im auf den Einschulungsstichtag folgenden Kalenderjahr sechs Jahre alt, können Sie beantragen, dass es frühzeitig in die Schule aufgenommen wird. Sie können die vorzeitige Einschulung formlos schriftlich bei der zuständigen Grundschule beantragen. Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag.

Hat die Schulleitung Zweifel an der Schulbereitschaft des Kindes, holt sie ein Gutachten des Gesundheitsamtes ein. Stimmt sie dem Antrag zu, zu, beginnt die Schulpflicht mit der Aufnahme in die Schule. Grundsätzlich empfehlen wir eine vorzeitige Einschulung nur bei offensichtlich gutem (dem Alter übersteigendem) Entwicklungsstand.

Kann-Kinder können am Vorschulprogramm teilnehmen, sobald der Bergedorfer Förderdiagnostik Test durchgeführt und bestanden worden ist.

Bergedorfer Förderdiagnostik Test

  • 20 Punkte und mehr: Das Kind hat einen guten Entwicklungsstand und es ist wahrscheinlich, dass es die Anforderungen der Schule erfüllen kann-> Aufnahme in die Vorschule + (DES Durchführung)
  • 19 Punkte und weniger: Das Kind zeigt erhebliche Defizite in zwei oder mehr Bereichen, sodass eine vorzeitige Einschulung nicht empfehlenswert erscheint. Die Mitarbeit in der 1. Klasse würde begleitenden und dem eigentlichen Stoff vorgesetzte Förderung bedürfen -> keine vorzeitige Aufnahme in die Vorschule.
  • Testdurchführung
  • einmalig
  • Innerhalb von 21 Tagen (3 Wochen) nach Einschulungsabsicht der Eltern
  • durch Bezugserzieherin
  • in 1:1 Situation
  • bei guter Grundverfassung des Kindes
  • Zeitraum zwischen 9-12 Uhr (Höhepunkt des kindl. Biorhythmus)
  • Ergebnismitteilung
  • Gespräch der Bezugserzieherin mit Eltern
  • Mitteilung des Ergebnisses aufgeschlüsselt nach Bereichen entsprechend des Auswertungsbogens
  • Entscheidungsmitteilung Vorschule ja/nein
  • Wichtig: Nichtbestehen des Testes bedeutet nicht, dass das Kind entwicklungsverzögert ist, sondern lediglich, dass es noch nicht Vorschulreife hat
  • Bei bestehen des Testes/ mit Aufnahme in der Vorschule
    • Teilnahme an allen Vorschulaktivitäten/ Kooperationen mit der Grundschule
    • Platzkündigung zum Einschulungstermin durch die Eltern
    • Neuvergabe des Platzes durch Einrichtungsleitung

Wenn Sie Fragen zum geeigneten Einschulungszeitpunkt haben, können Sie sich gerne an die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung, die Schulleitung der Grundschule und die regionale Ansprechperson für die Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule wenden.

 

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