Schulpflichtig sind alle Kinder, die spätestens am Einschulungsstichtag sechs Jahre alt sind.
Es gelten für die kommenden Schuljahre folgende Stichtage:
30. Juni.
Das bedeutet, dass alle Kinder die zum 30.6. eines Jahres sechs Jahre alt sind Grundsätzlich im selben Jahr schulpflichtig sind.