Kann-Kind-Regelung

Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können Sie zur Schule anmelden. So wird das Kind schulpflichtig.  Bitte setzen Sie die Kindertageseinrichtung davon in Kenntnis, wenn Sie vor haben, ihr Kind vorzeitig einzuschulen. Am Vorschulprogramm in der Kindertageseinrichtung nehmen zunächst...

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Ich möchte mein Kind vorzeitig einschulen. Was muss ich beachten? (Kann-Kind Einschulung)

Eine vorzeitige Einschulung (Kann-Kinder) ist grundsätzlich möglich, wenn der Entwicklungsstand des Kindes dies zulässt. Wir raten grundsätzlich nur bei offensichtlich guter Gesamtentwicklung des Kindes zur vorzeitigen Einschulung. Wenn Sie ihr Kind vorzeitig Einschulen möchten, gehen Sie wie folgt vor: Geben Sie ihre Absicht Ihrer Bezugsfachkraft bekannt. Die Bezugsfachkraft bespricht dann...

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Ich bin mir unsicher, ob ich mein "Kann-Kind" einschulen lassen möchte. Kann es trotzdem an den Vorschulaktivitäten teilnehmen?

Sollten Sie sich unsicher sein, ob sie ihr Kind einschulen lassen möchten oder nicht, suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bezugsfachkraft. An den Vorschulaktivitäten in der Einrichtung kann ihr Kind teilnehmen, sobald ihr Kind schulpflichtig ist. Die Vorschul- und Kooperationsaktivitäten dienen dazu, die schulpflichtigen Kinder auf die Schule vorzubereiten. Sie...

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Förderverein KiFaZ Hartenecker Höhe e.V.
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