Testpflicht
Die Wichtigsten Informationen
Testrhythmus
Montag- Mittwoch- Freitag
Die Stadt Ludwigsburg hat sich entschieden Selbsttest an alle Familien auszugeben. Die Testung ist immer am ersten Besuchstag des Kindes erforderlich und zusätzlich an den Folgetagen entsprechend des Testrhythmus.
Beispiel: Ihr Kind kommt Montag nicht in der Kita- Ein Test ist dann am Dienstag (1.Besuchstag der Woche), Mittwoch und Freitag (Folgetage des testrhythmus) erforderlich
Wie weise ich die Testung nach?
BEIM BRINGEN DES KINDES
Den Nachweis der Selbsttestung erbringen Sie
1. durch die ausgefüllte Eigenbescheinigung. Vordrucke finden Sie in unserem "Frank"
2. benötigen Sie die Testkassette mit dem negativen Ergebnis. Diese wird bei uns entsorgt.
Beides geben Sie morgens bei der Fachkraft ab.
Welche Alternativen gibt es?
Impfung, genesen, Teststelle, PCR-Test
Die Selbsttest sind ein Angebot der Stadt Ludwigsburg. Alternativ zu den Selbsttestungen können Sie:
1. Ein negatives Testergebnis eines an einer zertifizierten Teststelle durchgeführten Schnelltestets vorlegen (nicht älter als 24h; 3x/Woche))
2. einen negativen PCR-Test vorlegen (nicht älter als 48h; 2x/Woche)
3. Von der Testpflicht befreit sind vollständig immunisierte Kinder mit Auffrisschungsimpfung. Der Nachweis ist einmalig gegenüber der Einrichtungsleitung zu erbringen
4. Von der Testpflicht befreit sind genesene Kinder mit Auffrischungsimpfung. Der Nachweis ist einmalig gegenüber der Einrichtungsleitung zu erbringen
Ich habe keinen Test oder anderen Nachweis!
Besuchsverbot
Für Kinder ohne Test- oder andere Nachweise besteht ein Besuchsverbot. Wir können ihr Kind leider nicht annehmen.
Wann beginnt die Testpflicht?
07.01.2022
Die Stadt Ludwigsburg führt die Testpflicht ab den 01.01.2022 ein. Da wir bis zum 06.01.2022 geschlossen haben ist der erste testpflichtige Tag der 07.01.2022.
Sie haben eine Frage zur Testpflicht? Wenden Sie sich gerne an Ihren Elternbeirat.