Während der Öffnungszeit liegt die Aufsichtspflicht bei den pädagogischen Fachkräften der Kita. Die Aufsichtspflicht beginnt, wenn Sie Ihr Kind in die Kita bringen und an die Fachkraft übergeben und endet, wenn Sie es abholen, durch die Übergabe der jeweiligen Fachkräfte an Sie.
Sollte ihr Kind alleine in die Einrichtung kommen, beginnt die Aufsichtspflicht, sobald sich ihr Kind bei einer Fachkraft angemeldet hat.
Achtung: Bei Festen und Veranstaltungen mit der Familie liegt die Aufsichtspflicht als Personensorgeberechtigte bei Ihnen.