Eine Teilnahme an den Aktivitäten (Schulbesuch, Lehrerbesuch, Austauschgespräche, o.ä.) zur Kooperation mit der Grundschule ist nur möglich, wenn die Sorgeberechtigten ihr Einverständiserklärung gegeben haben.
Die Einwilligungserklärung könne Sie bei der Vorschul- Fachkräften ihrer Gruppe erfragen.