Eine Teilnahme an den Aktivitäten (Schulbesuch, Lehrerbesuch, Austauschgespräche, o.ä.) zur Kooperation mit der Grundschule ist nur möglich, wenn die Sorgeberechtigten ihr Einverständiserklärung gegeben haben.
Die Einwilligungserklärung finden Sie hier:
Einwilligungserklärung Kooperation