Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind aufgrund seines geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes noch nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann? Dann können Sie beantragen, dass es erst ein Jahr später eingeschult wird. Ihr Kind kann dann eventuell eine Grundschulförderklasse besuchen, die zurückgestellte Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet.
Der Rückstellungsantrag erfolgt gegenüber der zuständigen Grundschule.
Bitte setzen Sie unbedingt die Einrichtungsleitung davon in Kenntnis, wenn Sie für Ihr Kind einen Rückstellungsantrag stellen möchten, damit im Folgejahr ein Kita-Platz vorgehalten werden kann.