„So kann man weder mit den Eltern noch mit den Kindergartenträgern umgehen“

Erster Bürgermeister Konrad Seigfried kritisiert Vorgehen des Landes

Viele Eltern wollen von den Kindergärten und vor allem von den Kommunen wissen, ob auch ihr Kind ab Montag, 18. Mai, wieder betreut werden kann. Das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, dass es ab diesem Zeitpunkt Lockerungen bei der Aufnahme von Kindern in den Kindertageseinrichtungen geben wird.

Nach den vorliegenden Verlautbarungen ist vorgesehen, dass bis zu 50 Prozent aller Kinder wieder in die Kita kommen dürfen. Das Kabinett hat vorgestern, 12. Mai, noch einmal über das Thema beraten. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt aber noch keine neue Verordnung des Landes vor, die die Kriterien für die erweiterte Aufnahme konkretisiert.
 
„So kann man mit den Eltern und den Kinder nicht umgehen“, kritisiert Erster Bürgermeister Konrad Seigfried. „Wir werden mit Anfragen überhäuft, die wir selbst nicht beantworten können. Mit einer derartigen vollmundigen Ankündigung werden bei den Eltern Erwartungen geweckt, die wir vor Ort einfach nicht umsetzen können.“
 
Für die Notbetreuung, die auch nach dem 18. Mai noch gelten soll, gibt es bestimmte Hygieneregeln. So hat das Land vorgegeben, dass die Gruppen maximal halb so groß sein dürfen wie in normalen Zeiten. Das sind bei den Krippenkindern dann maximal fünf Kinder und im Kindergarten zehn. Und die Gruppen müssen räumlich getrennt werden. Beim Thema Essen gibt es noch weitere Hygieneregelungen.
 
Aus verschiedenen Gründen kann aber die halbe Gruppenstärke nicht überall angeboten werden: So haben zum Beispiel viele Einrichtungen große Räumlichkeiten für offene Konzepte, aber zu wenig einzelne Räume, um Gruppen räumlich zu trennen. Oder die Quadratmeterzahl der Räume ist zu gering. Außerdem gibt es Einrichtungen, in denen viele Erzieherinnen und Erzieher arbeiten, die zur Risikogruppe gehören – also über 60 Jahre alt oder mit einer relevanten Vorerkrankung. Diese werden nach Möglichkeit nicht für die Notbetreuung eingesetzt.

Ludwigsburg hat gemeinsam mit den Trägern aller rund 70 Kindertageseinrichtungen geprüft, was unter diesen Bedingungen möglich erscheint. Das Ergebnis wird für viele Eltern ernüchternd sein. Von den circa 4000 Kita-Plätzen wären bei 50% rechnerisch rund 2000 bereitzuhalten. Tatsächlich werden aber nur 1.200 Plätze belegbar sein, also etwas mehr als 25%.
 
„Selbst wenn das Ministerium heute oder morgen die Verordnung erlässt und veröffentlicht, brauchen wir eine Vorlaufzeit, um die Betreuung neu zu organisieren“, meint Renate Schmetz, Leiterin des Fachbereichs Bildung und Familie. „Uns ist bewusst, dass viele Eltern enttäuscht darüber sein werden. Aber ohne neue Rechtsgrundlage können wir nur bedingt planen. Wir gehen davon aus, dass wir gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen einige Tage benötigen, um die bis jetzt noch unbekannten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen.“ Aus diesem Grund wird die Stadtverwaltung die Notbetreuung in den Ludwigsburger Kitas auch in der kommenden Woche erst einmal nach den bisherigen Kriterien regeln.

Entwicklung der Notbetreuung in Ludwigsburger Kindertageseinrichtungen (erste Grafik) sowie in den Grundschulen und der Schulkindbetreuung (zweite Grafik):

Förderverein KiFaZ Hartenecker Höhe e.V.
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